Spanisches Immobilienrecht


Spanisches ImmobSpanisches Immobilienrecht

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Rechtsberatung im Bau- und Immobilienrecht in Spanien. Unser anwaltliches Leistungsangebot bezieht sich insbesondere auf die Beratung beim Abschluss eines Kauf- und/oder Bauvertrages sowie auf die rechtliche Betreuung beim Kauf/Verkauf oder bei der Errichtung eines Hauses/einer Wohnung/eines Grundstücks in Spanien. Zu unserer Tätigkeit im spanischen Immobilienrecht gehört auch unsere rechtliche Hilfe bei der Erledigung und Regelung von Formalitäten mit Notariaten, Kommunalverwaltungen, Grundbuch-, Katasterämtern, Steuerbehörden etc.

Um sich nicht eigens einen Rechtsanwalt in Spanien suchen zu müssen, schließen Sie mit unserer Kanzlei in Deutschland einen Beratungsvertrag ab. Ihr Ansprechpartner für spanisches Immobilienrecht in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Jörg Anbuhl. Er spricht fließend spanisch und ist Mitglied der Spanischen Handelskammer sowie der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung. Vor Ort in Spanien arbeitet er mit zuverlässigen, kompetenten und erfahrenen Partnern für spanisches Immobilienrecht zusammen. Ihr Partner des Beratungsvertrages bleiben ausschließlich wir, so dass Sie sämtliche Beratungsleistungen aus einer Hand bekommen. Zu Notarterminen wird Rechtsanwalt Jörg Anbuhl Sie persönlich begleiten und Sie in den Verhandlungen in spanischer und deutscher Sprache unterstützen.

Ihre Rechtsanwälte,
auch für spanisches Immobilienrecht,
aus Düsseldorf und Kölnilienrecht

Waldowski • Stünkel • Arendt & Partner GbR

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